Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Reitangebote und Naturerlebnisse – Der Cowboy Hofladen

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Buchung und Teilnahme an Reitstunden, Kinderreiten, geführten Ausritten, Eselwanderungen und weiteren ausdrücklich angebotenen Veranstaltungen.

Veranstalter und Vertragspartner der über diese Internetseite buchbaren Angebote ist Adrien Stache als Inhaber des Hofbetriebs DerCowboy-Hofladen.

Veranstalter: DerCowboy-Hofladen, Inhaber: Adrien Stache
Anschrift: Wiesenweg 1, 18445 Groß Mohrdorf, Deutschland
Kontakt: support (at) dercowboy-hofladen.de und Kontaktformular

Die Reit- und Naturangebote werden vom Hofbetrieb organisiert und mit den hierfür eingesetzten Pferden, Eseln und betreuenden Personen durchgeführt.

Die jeweiligen Leistungen, Preise, Altersvorgaben, Teilnehmerzahlen und Termine ergeben sich aus der Angebotsbeschreibung.

§ 2 Buchungen und Vertragsabschluss

Buchungen erfolgen über das vorgesehene Buchungssystem oder über ausdrücklich angebotene andere Buchungswege.

Eine verbindliche Buchung setzt voraus, dass die für das jeweilige Angebot festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllt sind.

Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Buchungsbestätigung zustande.

Bei minderjährigen Teilnehmern erfolgt die Buchung durch eine erziehungsberechtigte oder entsprechend bevollmächtigte volljährige Person.

Eine Buchung berechtigt ausschließlich zur Teilnahme an dem vereinbarten Angebot. Sie begründet keinen Anspruch auf ein bestimmtes Pferd, einen bestimmten Reitlehrer oder die Teilnahme an anderen Angeboten.

§ 3 Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnehmer müssen die für das jeweilige Angebot erforderlichen körperlichen und reiterlichen Voraussetzungen erfüllen.

Das Alter allein begründet keinen Anspruch auf Teilnahme. Entscheidend sind auch die persönliche Eignung und die sichere Durchführbarkeit.

Umstände, die eine sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten, sind der verantwortlichen Leitung vor Beginn mitzuteilen, soweit dies für die sichere Durchführung erforderlich ist.

Die verantwortliche Leitung darf die Teilnahme aus konkreten Sicherheitsgründen ablehnen, unterbrechen oder beenden.

Die gesetzlichen Ansprüche der Teilnehmer bei einer nicht erbrachten Leistung bleiben unberührt.

§ 4 Besondere Voraussetzungen für geführte Ausritte

Geführte Ausritte sind ausschließlich für persönlich freigegebene Reiter buchbar.

Vor der erstmaligen Freigabe müssen Reitstunden auf der Ranch absolviert werden.

Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen von Reiter, Pferd und dem verantwortlichen Cowboy sowie der Beurteilung der reiterlichen Fähigkeiten, des Umgangs mit Pferden und des Zusammenspiels zwischen Pferd und Reiter.

Eine feste Mindestanzahl an Reitstunden besteht nicht.

Der Cowboy entscheidet ausschließlich aufgrund seiner persönlichen Einschätzung, ob und wann ein Reiter die Voraussetzungen für die Teilnahme an geführten Ausritten erfüllt.

Die Freigabe erfolgt personenbezogen und ist nicht übertragbar.

Absolvierte Reitstunden begründen keinen automatischen Anspruch auf eine Freigabe.

Auch nach erfolgter Freigabe kann die Teilnahme an einem konkreten Ausritt aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen abgelehnt werden, wenn die erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr vorliegen oder die Umstände des jeweiligen Ausritts eine sichere Teilnahme nicht zulassen.

Die endgültige Zusammensetzung der Reitgruppe, die Auswahl der Pferde, die Strecke und das Reittempo richten sich nach der Sicherheit aller Beteiligten und den Anforderungen des jeweiligen Ausritts.

§ 5 Sicherheitsvorschriften und Ausrüstung

Beim Reiten besteht ausnahmslos Reithelmpflicht. Der Helm muss für den Reitsport geeignet sein, der geltenden Sicherheitsnorm entsprechen und korrekt sitzen.

Erforderlich sind außerdem geeignete feste Schuhe beziehungsweise Reitstiefel und zweckmäßige Kleidung.

Lose Kleidungsstücke, Schmuck oder andere Gegenstände, die zu einer Gefährdung führen können, müssen vor dem Reiten entfernt oder gesichert werden.

Den Sicherheitsanweisungen des Cowboys und der jeweils verantwortlichen Reitlehrer oder Begleitpersonen ist Folge zu leisten.

Untersagt sind insbesondere eigenmächtiges Aufsitzen, unerlaubtes Entfernen von der Reitgruppe, gefährliches Reiten und der Umgang mit Pferden ohne erforderliche Zustimmung.

Die Teilnahme unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln ist nicht gestattet.

Fehlt die erforderliche Sicherheitsausrüstung, darf die Teilnahme am Reiten verweigert werden.

§ 6 Umgang mit Pferden und Verhalten auf dem Ranchgelände

Pferde und Esel sind Lebewesen mit eigenständigem Verhalten. Auch ruhige und gut ausgebildete Tiere können unerwartet reagieren.

Das Betreten von Stallungen, Pferdeboxen, Weiden, Koppeln und abgesperrten Bereichen ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis gestattet.

Das Füttern, Führen, Anbinden oder eigenständige Versorgen der Tiere ist ausschließlich nach Anweisung zulässig.

Die Auswahl und Zuteilung der Pferde erfolgt durch die verantwortliche Leitung unter Berücksichtigung der Größe, des Gewichts, der Fähigkeiten und der Sicherheit des Reiters sowie des Wohlergehens des Pferdes.

Es besteht kein Anspruch darauf, ein bestimmtes Tier zu reiten oder zu führen.

§ 7 Kinder, Jugendliche und Aufsicht

Minderjährige Teilnehmer benötigen die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten.

Die Erziehungsberechtigten müssen die bei der Buchung vorgesehenen Angaben vollständig und richtig machen sowie die Erreichbarkeit für Notfälle sicherstellen.

Die Aufsicht über minderjährige Teilnehmer wird während der vereinbarten und tatsächlich übernommenen Betreuung durch die verantwortlichen Personen des Veranstalters ausgeübt.

Vor Beginn und nach Beendigung der vereinbarten Betreuung liegt die Aufsicht grundsätzlich bei den Erziehungsberechtigten beziehungsweise den von ihnen beauftragten Begleitpersonen.

Die Übergabe und Abholung erfolgen nach den für das jeweilige Angebot mitgeteilten organisatorischen Vorgaben.

Minderjährige dürfen sich nicht unbeaufsichtigt in Pferdebereichen aufhalten.

§ 8 Durchführung, Wetter und Tierschutz

Die Sicherheit von Mensch und Tier hat Vorrang vor der Durchführung einer gebuchten Veranstaltung.

Reitstunden und Ausritte können insbesondere bei Unwetter, gefährlichen Bodenverhältnissen, Erkrankung oder Verletzung eines Pferdes oder anderen erheblichen Sicherheitsrisiken abgesagt, unterbrochen oder verschoben werden.

Der Veranstalter bemüht sich in diesen Fällen um einen geeigneten Ersatztermin.

Kann eine gebuchte Leistung nicht erbracht werden und kommt keine einvernehmliche Ersatzvereinbarung zustande, werden bereits gezahlte Entgelte für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet, soweit gesetzlich geschuldet.

Eine Verpflichtung, ein aus gesundheitlichen Gründen nicht geeignetes Pferd einzusetzen, besteht nicht.

§ 9 Stornierung und Nichterscheinen

Die Stornierung gebuchter Leistungen erfolgt über den dafür vorgesehenen Buchungsweg oder einen vom Veranstalter ausdrücklich benannten Kontaktweg.

Kostenfreie Stornierungsfrist: [noch gemeinsam festzulegen]

Regelung für kurzfristige Absagen und Nichterscheinen: [noch gemeinsam festzulegen]

Etwaige vereinbarte Ausfallentschädigungen dürfen die rechtlich zulässige Höhe nicht überschreiten. Ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Vergabe des Platzes sind angemessen zu berücksichtigen. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 10 Ausschluss aus Sicherheitsgründen

Teilnehmer können aus konkreten Sicherheitsgründen von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, insbesondere bei wiederholter Missachtung notwendiger Sicherheitsanweisungen, erheblicher Gefährdung anderer Personen oder Tiere sowie bei fehlender Eignung für das gebuchte Angebot.

Soweit die Umstände es erlauben, soll der Teilnehmer zuvor auf sein Fehlverhalten hingewiesen werden.

Über die Teilnahme entscheidet die jeweils verantwortliche Leitung. Bei geführten Ausritten bleibt die persönliche Eignungsentscheidung des Cowboys maßgeblich.

Die finanziellen Folgen eines Ausschlusses richten sich nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Vorschriften.

§ 11 Risiken des Reitens und Haftung

Der Umgang mit Pferden und das Reiten sind mit natürlichen, nicht vollständig vermeidbaren Risiken verbunden.

Hierzu gehören insbesondere Stürze, Scheuen, Stolpern, plötzliche Bewegungen, Ausschlagen oder andere unvorhersehbare Reaktionen der Tiere.

Die Teilnehmer werden auf diese Risiken ausdrücklich hingewiesen.

Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, wird nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet.

Für sonstige Schäden wird bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften gehaftet. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für sonstige Schäden auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Gesetzlich zwingende Haftungsansprüche, insbesondere eine bestehende Tierhalter- oder Tieraufseherhaftung, bleiben unberührt.

Ein gesetzlich relevantes Mitverschulden des Geschädigten wird nach § 254 BGB berücksichtigt.

Die Kenntnis der allgemeinen Risiken des Reitsports stellt für sich allein keinen Verzicht auf gesetzliche Schadensersatzansprüche dar.

§ 12 Unfälle und Notfälle

Unfälle, Verletzungen oder sicherheitsrelevante Vorkommnisse sind der verantwortlichen Leitung unverzüglich mitzuteilen, soweit dies möglich und zumutbar ist.

Bei Unfällen werden die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen veranlasst und bei Bedarf Rettungsdienste verständigt.

Bei minderjährigen Teilnehmern werden die hinterlegten Erziehungsberechtigten beziehungsweise Notfallkontakte so schnell wie möglich informiert.

Die Kostenübernahme für medizinische Leistungen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und dem jeweiligen Versicherungsschutz.

Der Abschluss einer geeigneten privaten Unfallversicherung wird empfohlen.

§ 13 Preise und Zahlung

Es gelten die bei der Buchung angezeigten Preise und Leistungen.

Fälligkeit, Zahlungsweise und gegebenenfalls weitere vereinbarte Kosten werden dem Kunden vor Abschluss der Buchung mitgeteilt.

Zusätzliche, nicht vereinbarte Leistungen werden nicht ohne entsprechende Zustimmung berechnet.

§ 14 Widerrufsrecht

Für Verträge über Freizeitbetätigungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum geschlossen werden, besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.

Sonstige gesetzliche Rechte und ausdrücklich vereinbarte Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.

§ 15 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Veranstalters.

Eine Einwilligung zur Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen wird durch die Anerkennung dieser AGB nicht erteilt.

§ 16 Verbraucherschlichtung

[Erforderliche Angaben nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz nach Klärung der tatsächlichen Rechtsträgerschaft und der gesetzlichen Informationspflichten ergänzen.]

§ 17 Schlussbestimmungen

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen bleibt nach Maßgabe des § 306 BGB unberührt.